2. Für Sachschäden haftet MD nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von MD oder dessen gesetzlicher Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
3. MD haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet MD für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit MD oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges
Mitverschulden zur Last fällt. MD haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die
Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines MD zur Last fallenden
Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht.
4. MD übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung
derselben.
5. MD haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw.
mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.