WORKSHOP-TEILNAHMEBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops und Events von Martin Dürr und sind
als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Martin Dürr (nachfolgend „MD“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.
2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit MD am Set
aufhält.
§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die am Tag der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
2. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen – soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist – auf eigene Rechnung.
Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
3. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.
4. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen von MD oder seinen Erfüllungsgehilfen (Offiziellen) unbedingte Folge zu leisten.
§ 3 Anmeldung / Absage
1. Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per Mail an info@photographie-workshops.de zu erfolgen.
2. Wir möchten die gößtmögliche Flexibilität bei der Buchung und einer eventuellen Stornierung/Umbuchung bieten. Da unsere Kurse aber in Kleinstgruppen
durchgeführt werden, sind wir dennoch darauf angewiesen, dass möglichst jeder Teilnehmer den gebuchten Termin wahrnimmt. Zusätzlich zum Widerrufsrecht gibt es die Möglichkeit unter
folgenden Bedingungen einen Kurs zu stornieren bzw. umzubuchen:
- mehr als 28 Tage vor Kursbeginn: die volle Kursgebühr wird erstattet.
- 14-28 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr wird erstattet.
- 7-14 Tage vor Kursbeginn: 25% der Kursgebühr wird erstattet.
- 6-1 Tage vor Kursbeginn: 10% der Kursgebühr wird erstattet.
Über den Erstattungsbetrag wird ein Gutschein ausgestellt, der zur Buchung eines anderen Termins oder eines beliebig anderen Kurses verwendet werden
kann. Eine Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich.Ungeachtet dessen haben Sie jederzeit das Recht einen Ersatz-Teilnehmer für den Kurs zu benennen. MD wird sich bemühen einen
Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen („no-show“) des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch. Das Widerrufsrecht bleibt von diesen
Stornierungs/Umbuchungsbedingungen unberührt.
§ 4 Nutzungsrechte
1. Die Models erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich
unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.
2. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung
sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nichtakkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet
werden.
§ 5 Making-Of-Fotos
1. MD lässt von dem Workshop als solchem nach freiem Ermessen Video- und Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die
Teilnehmer erklären sich damit einverstanden.
2. Jeder Teilnehmer gestattet MD, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien
zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. Sie gilt jedoch nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse des Abgebildeten
verletzt wird. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn er in einer entstellenden oder kompromittierenden Weise dargestellt wird.
§ 6 Haftung
1. MD übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene
Gegenstände.
2. Für Sachschäden haftet MD nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von MD oder dessen Erfüllungsgehilfen
entstehen.
3. MD haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet AJ für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit AJ oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges
Mitverschulden zur Last fällt. MD haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die
Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines MD zur Last fallenden
Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht. 4. MD übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder
charakterliche Eignung derselben.
5. MD haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw.
mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 7 Verwarnung / Ausschluss
1. Sofern ein Teilnehmer gegen die Hausordnung des Kursortes verstößt oder sich oder andere durch sein Verhalten gefährdet oder den Ablauf des Kurses
unzumutbar stört, kann Photographie Workshops den Teilnehmer aus wichtigem Grund fristlos vom Kurs ausschließen.
2. Im Fall eines Ausschlusses wird die Kursgebühr nicht erstattet.
§ 8 Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit von MD oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge
unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.
Sollte ein Modell krankheitsbedingt ausfallen sorgen wir für adäquaten Ersatz.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von MD ausdrücklich
vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten
sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.
3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Greifenberg.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WORKSHOPS AUSSERHALB DEUTSCHLANDS
§1 Definition
Bei Fotoworkshops außerhalb von Deutschland distanziert sich Martin Dürr ausdrücklich davon, als Reiseveranstalter aufzutreten noch als ein solcher angesehen zu werden. Der primäre Inhalt einer solchen Veranstaltung ist der Workshop und dessen Inhalte sowie Themen. Sämtliche erforderlichen Tätigkeiten um dem Workshop beizuwohnen, werden – soweit nicht anders vereinbart – durch und auf Kosten des Teilnehmers erbracht.
§2 Vorschriften im Bezug auf Ausweisdokumente, Devisen, Visa, Im- und Exportbestimmungen und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung von Ausweisdokumenten, Devisen, Visa, Im- und Export- bestimmungen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, welche dem Teilnehmer aus oben stehenden Grund entstehen, gehen zu dessen Lasten.
§3 Haftung des Workshopanbieters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Vorbereitung des Workshops, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie für eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern der Veranstalter selbst die Leistung erbringt.
Ist der Veranstalter nur Vermittler fremder Leistungen, haftet er lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistung selbst. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.
Der Veranstalter haftet nicht für Mängel der Beförderung im Flugzeug oder Bus, für Flug- oder Busausfälle, Umbuchungen, Verspätungen, Unfälle und sonstige Mängel in der Beförderung, wie Verlust, Beschädigung oder die verspätete Auslieferung des Reisegepäcks. Der Veranstalter haftet ebenso nicht für Schäden technischer Geräte (Kamera, Objektive, Akkus, Stative etc.), die während der Reise / des Workshops vom Teilnehmer selbst herbei geführt wurden bzw. ihm widerfuhren.
Der Veranstalter haftet nicht für naturbedingte Einflüsse (höhere Gewalt) sowie für fahrlässige Handlungen der Teilnehmer.
§4 Versicherungen
Für die Teilnahme an Reiseworkshops ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung obligatorisch. Es wird zudem dringend geraten, eine Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- und eine Unfallversicherung für den Zeitraum des gebuchten Workshops abzuschließen.
§5 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Teilnehmer haben Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen unverzüglich dem Reise- bzw. Workshopleiter vor Ort zu melden, um sofortige Abhilfe zu verschaffen, sofern dies möglich ist. Zeigt der Teilnehmer einen Mangel nicht an, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.